AGB Personalsuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalsuche und Rekrutierung
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden AGB gelten als ausschließlich vereinbart, die Geltung abweichender Geschäftsbe­dingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Abreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich vereinbart werden. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Deggendorf.

§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Suche potentieller Kandidaten. Der Searchauftrag entsteht durch Übersenden der ausgefüllten und unterschriebenen Vereinbarung. Die Identifikation, Ansprache und telefonisches Interview potentieller Kandidaten erfolgt nach der im Searchauftrag festgelegten Positionsbezeichnung. Weitere Kriterien wie z.B. Geschlecht, Alter, Gehalt, Fremdsprachenkenntnisse oder Ausbildung können dabei nicht berücksichtigt werden. Erst nach dem telefonischen Interview, sofern beauftragt, erfolgt eine Selektion der an den Auftraggeber weiter zu leitenden Kandidaten auch nach diesen Kriterien.

§ 3 Vertragsdurchführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird hierfür geeignete Maßnahmen nach seinem Ermessen durchführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Informationen, die er im Rahmen eines Auftrages erhält, vertraulich zu behandeln, insbesondere verpflichtet er sich zur Geheimhaltung gegenüber der Konkurrenz des Auftraggebers und gegenüber der Konkurrenz des jeweiligen Kunden des Auftraggebers.

§ 4 Exklusivität der Kandidaten
Die auf Grund dieses Auftrages vom Auftragnehmer präsentierten Kandidaten werden bis zur Beendi­gung des jeweiligen Auftrages als exklusiv für den Auftraggeber angesehen. Eine Weitergabe dieser Kandidaten an Dritte kann nur mit Genehmigung des Auftraggebers erfolgen.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Über jede Veränderung oder den Wegfall des Searchbedarfs hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere bei anderweitiger Besetzung des freien Arbeits­platzes. Der Auftraggeber erteilt unverzüglich und unaufgefordert Auskunft über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vom Auftragnehmer weitergeleiteten Kandidaten.

§ 6 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der weitergeleiteten Kandidaten. Eine Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Für Schäden, die aus der Researchtätigkeit entstehen, haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder wer­den, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne bzw. den gesetzlichen Vorschriften gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

Stand: 08/2017
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