AGB Seminare und Trainings

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seminare und Traininngs
§ 1 Angebot und Inhalt für Inhouse-Seminare
Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. Der Inhalt von Seminaren und Beratungen wird dem Wunsch des Auftraggebers entsprechend vorbereitet. Die Inhalte und Themen müssen mindestens drei Wochen vor dem Termin bekannt und fixiert sein.

§ 2 Veranstaltungsort
Die Veranstaltung wird, wenn nicht anders vereinbart, in dem vom Auftraggeber bereitgestellten Räumen durchgeführt. Die Bereitstellung von Räumlichkeiten durch Personal-Puzzle Feldengut bedarf der vorherigen Vereinbarung und ist nicht in dem angegebenen Tageshonorar oder der Pauschale enthalten.

§ 3 Stornierung von Inhouse-Trainings
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Trainings, Unternehmensberatungen und Coachings können bis vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage wird die volle Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar 14 Tage nach Erhalt und ohne Abzug. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Personal-Puzzle Feldengut berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a..
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten.

§ 5 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§ 6 Seminarannullierungen
Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Personal-Puzzle Feldengut bemüht sich in diesem Fall bestmöglichen Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 7 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden die Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen an Dritte weitergeben. Siehe auch unser Impressum.

§ 8 Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Trainingsmedien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 9 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Trainingsteilnehmer.

§ 10 Haftung
Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Personal-Puzzle Feldengut haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von
Personal-Puzzle Feldengut - Trainern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Personal-Puzzle Feldengut übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Deggendorf.

§ 12 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Stand: 08/2017

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