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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB § 1 Allgemeine Bestimmungen Die vorliegenden AGB gelten als ausschließlich vereinbart, die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Abreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich vereinbart werden. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Passau. § 2 Vertragsgegenstand Der
Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Suche potentieller
Kandidaten. § 3 Vertragsdurchführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird hierfür geeignete Maßnahmen nach seinem Ermessen durchführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Informationen, die er im Rahmen eines Auftrages erhält, vertraulich zu behandeln, insbesondere verpflichtet er sich zur Geheimhaltung gegenüber der Konkurrenz des Auftraggebers und gegenüber der Konkurrenz des jeweiligen Kunden des Auftraggebers. § 4 Exklusivität der Kandidaten Die auf Grund dieses Auftrages vom Auftragnehmer präsentierten Kandidaten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Auftrages als exklusiv für den Auftraggeber angesehen. Eine Weitergabe dieser Kandidaten an Dritte kann nur mit Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. § 5 Pflichten des Auftraggebers Über jede Veränderung oder den Wegfall des Searchbedarfs hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere bei anderweitiger Besetzung des freien Arbeitsplatzes. Der Auftraggeber erteilt unverzüglich und unaufgefordert Auskunft über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vom Auftragnehmer weitergeleiteten Kandidaten. § 6 Haftung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der weitergeleiteten Kandidaten. Eine Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Für Schäden, die aus der Researchtätigkeit entstehen, haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 7 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne bzw. den gesetzlichen Vorschriften gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
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